Fragen

1 WOHNEN




2 FINANZIERUNG

3 ORGANISATION





4 Mitmachen


Fragen und Antworten

1 WOHNEN
1.1 Wohnungen

1.1.1 Gibt es Wohneigentum?

Nein, dies ist nicht vorgesehen. Die Wohnungen sind Eigentum der Genossenschaft. Grundgedanke des Projekts ist das Gemeinschaftliche Wohnen, nicht das Privateigentum.

1.1.2 Muss ich Genossenschaftsmitglied sein, um eine Wohnung zu bekommen?

Das Nutzungsrecht einer Genossenschaftswohnung steht ausschließlich den Mitgliedern der Genossenschaft zu. Mindestens ein Haushaltsmitglied muss mindestens zwei Pflichtanteile für den Erwerb der Mitgliedschaft gezeichnet haben.
Dem Genossen / der Genossin oder einer Gemeinschaft von Genossen ist ein in der Größe angemessener Wohnraum zu überlassen. Besondere persönliche Bedürfnisse sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.


1.1.3 Welche Wohnungsgrößen sind geplant?

Die Wohnungen können von 40-100 m² groß sein. Davon abweichende Größen sind möglich, wenn eine langfristige Nutzung der Wohnung beabsichtigt ist.


1.1.4 Sind die Wohnungen barrierearm oder behindertengerecht?

Alle Wohnungen sollen barrierearm gebaut werden. Zudem ist eine behindertengerechte Wohnung für eine Wohngemeinschaft behinderter junger Menschen vorgesehen. Alle Wohnungen incl. Keller sind durch einen Fahrstuhl erreichbar.

1.1.5 Was bedeutet die angestrebte Effizienzbauweise?

Wir streben beim Bau den Standard KFW 40 (plus) an. Das bedeutet, dass das Haus durch besondere Dämmung, Heiz- und Lüftungstechnik u.ä.m. nur 40% der in der Energiesparverordnung vorgeschriebenen Energie verbraucht. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere Geldbeutel: Zum einen werden die Verbrauchskosten für die Heizung sehr niedrig liegen, zum anderen bekommen wir dafür Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Link dazu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-KfW-Effizienzhaus/


1.1.6 Kann ich hinsichtlich der Ausstattung Sonderwünsche realisieren?

Gegen Übernahme der Mehrkosten sind in gewissem Rahmen abweichende Innenaustattungen möglich.
Bei einem Auszug werden die Mehrkosten nicht zurückerstattet. Über eine Ablösung kann der Bewohner jedoch mit eventuellen Nachmietern verhandeln.


1.1.7 Wird es geförderte Wohnungen geben?

Es wird  derzeit geprüft, ob einige geförderte Wohnungen im Sozialwohnungsstandard mit vergünstigten Nutzungsentgelten angeboten werden können.

1.1.8 Darf ich die Wohnung untervermieten?

Die Überlassung der Wohnung, ganz oder teilweise, für eine Dauer von bis zu drei Monaten fällt unter das „Recht der eigenen 4 Wände“.
Die Genehmigung einer längeren Untervermietung entscheidet der Vorstand gemeinsam mit der Vertretung der betroffenen Hausgemeinschaft.

1.1.9 Kann ich die selbst genutzte Wohnung beleihen?

Nein, das ist nicht möglich, da die Wohnung Eigentum der Genossenschaft ist.


1.1.10 Kann ich die Wohnung vererben?

Nein, Erben haben Anspruch auf das als Genossenschaftsanteil eingezahlte Geld, nicht auf die Wohnung.
Das Auseinandersetzungsguthaben wird nach Maßgabe der Satzung an die Erben zurückgezahlt. Wenn es der finanzielle Rahmen zulässt, kann eine Auszahlung schneller erfolgen, es besteht aber kein Anspruch darauf. Durch Umwandlung von Genossenschaftsanteilen in einen (langfristigen) Darlehensvertrag kann das Geld natürlich auch weiterhin in der Genossenschaft verbleiben und der ausgestiegenen Person oder den Erben Zinseinkünfte bescheren.


1.2 Gemeinschaft

1.2.1 Welche Gemeinschaftsräume wird es geben?

Nach Errichtung aller Bauabschnitte sind insgesamt geplant:
•    großer Gemeinschaftsraum (Teilbarer Multifunktionsraum mit Küchenbereich) und Lagerraum
•    Foyer
•    Gästeapartment
•    Büro
•    Garten mit Spiel- und Sitzmöglichkeiten, Nutzgartenbereich (Bauerngarten)
•    kleiner Gemeinschaftsraum im OG des 1. Hauses mit Dachterrasse
•    Keller mit Abstellräumen, Waschmaschinen- und Trockenraum, Werkstatt und Fahrradabstellmöglichkeiten

1.2.2 Wie stellen wir uns das Leben in der Gemeinschaft vor?

Uns eint der Wunsch, einerseits in einer eigenen Wohnung zu wohnen, aber andererseits eine vertraute und unterstützende Gemeinschaft um uns herum zu haben. Gemeinsame Unternehmungen, gegenseitige Hilfen im Alltag, Teilen von Geräten und Fahrzeugen, gemeinsame Feste und vieles mehr sind Ideen, die wir in dem Wohnprojekt gerne verwirklichen wollen. Der geplante Gemeinschaftsraum und der gemeinsame Garten sollen Begegnungsmöglichkeiten schaffen.
Hier einige Beispiele:
•    Nach einander sehen, allen Bewohnern gegenüber achtsam und hilfsbereit sein
•    Nachbarschaftshilfe beim Einkaufen o.ä.
•    Schwarzes Brett zur Verabredung von Spaziergängen, Theaterbesuchen u.ä.
•    Gemeinsame Gestaltung und Nutzung des Gartens
•    Babysitting
•    Kinderbetreuung
•    Vorlese-Patenschaft
•    Nachhilfe
•    Spieleabende veranstalten
•    Gemeinsam kochen und essen
•    Gemeinsame Ausflüge, Fahrradtouren, Theater- und Konzertbesuche
•    Gemeinsam kreativ sein: Nähen, Werken, Malen, Stricken, Texte schreiben, Fotografie, ...
•    Gemeinsam Filme anschauen oder fernsehen
•   Gemeinschafts-Bibliothek im Gemeinschaftsraum
•   Gemeinsame Nutzung von Waschmaschinen, Staubsaugern, Werkzeug, Drucker, …
•    Wir möchten aber möglichst wenig vorher festlegen, damit sich nachher umso mehr entwickeln kann. Zusammenleben wie in einem kleinen, solidarischen Dorf, das würden wir uns wünschen. Entscheidend wird sein, dass wir offen für Andere und Anderes bleiben.
Beispiele für die Kreativität in der Gruppe

1.2.3 Wird die Hausgemeinschaft bei Bedarf  Pflege leisten?

Nein. Dafür sollen ambulante Dienste selbst organisiert werden. Das schließt selbstverständlich Nachbarschaftshilfe nicht aus.

1.3 Mobilität
 
1.3.1 Gibt es PKW-Stellplätze?

•    Nach der Satzung der Gemeinde Kaufungen sind 1,1 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem Baugrundstück oder auf dem zugehörigen Baufeld herzustellen ("wohnungsnahe Stellplätze").
•    Die 19 PKW-Stellplätze auf unserem Gelände werden von der Genossenschaft vergeben.
•    Sicher berücksichtigt werden:
      - Behinderte oder mobilitätseingeschränkte Menschen
      - Car-Pooling Autos (privates Car-Sharing ist geplant)
      -  kinderreiche Familien
•    Für den zugesprochenen Parkplatz muss ein Nutzungsentgelt entrichtet werden.
•    Die Gemeinde hat nördlich des Baugebietes einige Stellplätze errichtet, die genutzt werden können.

1.3.2 Welche Fahrradstellplätze sind vorgesehen?

Pro Wohneinheit sind 2,4 Stellplätze vorgesehen, die im Keller von Haus 1 und in einer verschließbaren Fahrrad-Unterstelleinrichtung entstehen werden.

1.3.3 Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

Die Tramlinie 4 der KVG verbindet Kaufungen mit der Kassler Innenstadt, dem Vorderen Westen, dem Fernbahnhof Wilhelmshöhe und der Endhaltestelle Druseltal (mit Busverbindung zum Herkules).
In der anderen Richtung geht die Tramlinie 4 weiter bis Hessisch-Lichtenau und erschließt die Wandergebiete Kaufunger Wald und Meißner.
Die Haltestellen „Rieckswiesen“ (Richtung Kassel) und „Gesamtschule“ (Richtung HeLi) sind zu Fuß in ca. 3  Minuten erreichbar. (Karte)

1.3.4 Ich brauche kein eigenes Auto, würde aber gerne ab und zu eines benutzen...

Ein Carsharing-Angebot ist vorgesehen. Ob es privat und/oder mit einem professionellen Anbieter organisiert werden wird, ist noch nicht entschieden. Angedacht ist auch, nicht nur „Cars“, sondern auch z.B. ein Lastenfahrrad in das Carsharing einzubeziehen.

2 FINANZIERUNG

 2.1 Kosten in der Bauphase

2.1.1 Was sind die Eckdaten des Projekts? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Nach derzeitiger Lage ist mit folgenden Kosten zu rechnen bzw. liegen folgende Daten der Berechnung zu Grunde:
Grundstücksfläche: 3414 m²
Grundstückspreis pro m²: 140 €
Preis des Grundstücks (netto): 520.000 €
3 Bauphase, Haus 1, Haus 2, Haus 3
Netto Wohnfläche: 2500 m²
Brutto Baukosten für Haus 1: rund 5 Mio. €
Anzahl Geschosse: 3+Staffelgeschoss
Anzahl Wohnungen: 30
Fläche Gemeinschaftsräume: 100 m²

2.1.2 Wie ist die Finanzierung des Projekts geplant?

Neben dem Bankdarlehen, das wir durch die GLS-Bank Bochum bekommen, werden wir das Projekt über KfW-Darlehen (Genossenschaft/Effizienzhaus), KfW-Zuschüsse und Privatdarlehen finanzieren.
Das erforderliche Eigenkapital für die Wohnungen wird von den Nutzer*innen in Form von Genossenschaftseinlagen aufgebracht. Haushalte, die Baukostenbeteiligungen über das Mindestmaß von 25% leisten, senken damit ihre monatliche Nutzungsgebühr. (Siehe 2.1.7 + 2.2.4)

2.1.3 Welche Kosten entstehen für die Wohnungen vor dem Kauf des Grundstücks?

•    Eintritt in die Genossenschaft 1000 €
•    Vertrag über Einzahlung von weiteren Genossenschaftsanteilen zur Begleichung der Honorare für Architekten und Planer bis zur Leistungsphase 4.
Grundlage für die Höhe des Darlehens ist dabei der Anteil der gewünschten Wohnungsfläche an der Gesamtwohnfläche.

2.1.4 Welche Kosten fallen während der Bauphase an?

Spätestens bei Baubeginn fallen die Baukostenbeteiligungen in Höhe von 25 % der Kosten für die gewünschte Wohnung an. (Sieh auch 2.1.7)

2.1.5 Gibt es eine Subventionierung für diejenigen, die weniger Geld haben?

Bisher nicht. In Haus 2 werden voraussichtlich  auch einige Sozialwohnungen entstehen.

2.1.6 Muss ich meine finanziellen Verhältnisse offenlegen?

Nur in so weit, dass vor Ihrer Aufnahme von der Genossenschaft überprüft wird, ob Sie die verabredete Baukostenbeteiligung zur Verfügung haben und den Mietkostenanteil erbringen können (Bonitätsprüfung).
 
2.1.7 Wie hoch ist die Baukostenbeteiligung für die Wohnungen?

Über die Höhe der Baukostenbeteiligung kann jeder Nutzer oberhalb der durchschnittlichen Höhe selbst entscheiden.
Je höher die Baukostenbeteiligung, desto geringer sind die Zins-und Tilgungskosten und damit die Miete.
Baukostenbeteiligung in der Regel
25 % der zu erwartenden Baukosten  (wir gehen dabe derzeit von voraussichtlich 4.000,00€pro m² aus) - etwa 1.000,00€ pro m².
Damit die Genossenschaft beim Ausstieg eines Mitglieds nicht kurzfristig hohe Kredite aufnehmen muss, wird gegenwärtig eine Deckelung der Baukostenbeteiligung auf maximal 60% diskutiert.


2.1.8 Die Baukostenbeteiligung ist mir zu hoch. Welche Kredite kann ich in Anspruch nehmen?


Die KfW bietet für genossenschaftliches Bauen zinsgünstige Kredite an. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Wohnung selbst genutzt und die Förderung vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragt wird. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsgünstigen Kredits, der maximal 100.000 € betragen kann. 15% der Summe werden als Tilgungszusschuss gewährt, d.h. man bekommt sogar 15.000 € "geschenkt". Link dazu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/


2.1.9 Ich möchte als Nichtmitglied das Projekt mit einem Darlehen unterstützen. Wie geht das?

Kontaktaufnahme mit dem Vorstand der Genossenschaft.
•    Die Darlehenshöhe sollte mindestens 2000 € betragen.
•    Das Genossenschaftsgesetz schreibt eine maximale Kreditsumme von 25.000 € pro Kreditgeber vor.

2.1.10 Welche Sicherheit habe ich bei der Gewährung eines Darlehens?

Private Darlehen sind Nachrang-Darlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel. In der Klausel wird festgelegt, dass im Falle einer Insolvenz zunächst erstrangige Kreditgeber, das sind bei uns die Banken, ihr Geld zurückbekommen, bevor die privaten Darlehen-Geber*innen bedient werden und dass die Tilgung oder die Auszahlung von Zinsen nicht möglich ist, wenn das Projekt dadurch zahlungsunfähig würde.

2.2 Kosten nach dem Bezug

2.2.1 Wie hoch sind die Kosten nach Bezug?

Nach Bezug des Gebäudes wird ein Nutzungsentgelt von den BewohnerInnen erhoben. Dieses Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus:
Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltung, Nutzungsentgeltausfallwagnis, Zinsen und Tilgung, bzw. Abschreibung auf das Gebäude.
Hat eine Mietpartei eine höhere Baukostenbeteiligung geleistet (siehe 2.1.7), so wird sich das monatliche Nutzungsentgelt für Zinsen und Tilgung reduzieren.

2.2.2 Ist Nutzungsentgelt und Miete dasselbe?

Im Sinne einer monatlichen Zahlung: Ja. Das Nutzungsentgelt ist der Begriff, den man im Zusammenhang mit Genossenschaften verwendet.

2.2.3 Wie errechnet sich die Miete?

Die Miethöhe ergibt sich aus den der Genossenschaft entstehenden Kosten für die Wohnung. Die Miethöhe wird insbesondere bestimmt durch die Höhe der eingezahlten Genossenschaftsanteile und
• Zinskosten und Tilgung (ca. 4,5% der Baukosten)
• Oder statt der Tilgung die Abschreibung des Gebäudes, soweit diese höher ist als die Tilgung (ca. 1,4% des Wohnungswertes)
• Instandhaltung (10 € pro m² und Jahr)
Weitere Kosten wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer sind in den Nebenkosten enthalten.

2.2.4 Wie verändert sich die Miete, wenn ich mehr oder weniger als 25% der Baukosten einlege?

Zur Höhe der Baukostenbeteiligung siehe Punkt 2.1.7
Je höher die Baukostenbeteiligung, desto geringer sind die Zins-und Tilgungskosten und damit die Miete. Aber für den selbst finanzierten Wohnungsanteil (ohne Grundstück) ist der darauf entfallende alterungsbedingte jährliche Wertverlust zu bezahlen (Abschreibung).

2.2.5 Muss ich die gesamten Gemeinschaftsflächen mitfinanzieren?

Anfangs im Prinzip ja. Der Kostenanteil wird in Bezug auf die Wohnungsfläche berechnet. Im Laufe der Jahre führen möglicherweise einige der Räume aber zu Einnahmen für die Genossenschaft, die den einzelnen Mietern dann wieder zugute  kommen werden.

2.3 Auszug und Ausscheiden aus der Genossenschaft

2.3.1 Was geschieht bei einem Auszug oder dem Ausscheiden aus der Genossenschaft?
Wer aus der Genossenschaft ausscheiden will muss fristgerecht kündigen. Mieter einer Genossenschaftswohnung kündigen gemäß Mietvertrag. Die Kündigungsfrist für die eingezahlten Genossenschaftsanteile beträgt maximal drei Jahre. Mit dem ausgeschiedenen Mitglied hat sich die Genossenschaft auseinanderzusetzen. Das ausgeschiedene Mitglied kann sein Auseinandersetzungsguthaben, aber keinen Anteil an den Rücklagen und dem sonstigen Vermögen der Genossenschaft verlangen. Das Auseinandersetzungsguthaben wird berechnet nach dem Geschäftsguthaben des Mitgliedes.

3 ORGANISATION

3.1 Die Genossenschaft
3.1.1 Warum wir uns als Genossenschaft organisiert haben

Wir wollen eine Gemeinschaft bilden; wir wollen keine Eigentumswohnungen, sondern ein Haus, das allen Bewohnern gemeinsam gehört. Dazu passt der Genossenschaftsgedanke sehr gut. Alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Und wir möchten erreichen, dass auch Menschen mitmachen können, die sich den Kauf einer Wohnung nicht leisten können.
Die Häuser und Wohnungen werden Eigentum der Genossenschaft sein. Nicht Geldanlage und Besitz, sondern das Wohnen und Leben in Gemeinschaft sind das Ziel.

3.1.2 So funktioniert die Genossenschaft

In der Genossenschaft hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, egal wie hoch seine Einlage ist. Die Mindesteinlage beträgt 2 Anteile à 500€.
In unserer Genossenschaft gibt es neben den Bauwilligen für das erste Haus die Bauwilligen für die späteren Bauabschnitte und die Unterstützer, die zwar (noch) nicht mit uns wohnen wollen, aber die Idee gut finden. Genossenschaftsrechtlich macht diese Einteilung aber keinen Unterschied.
Die Bauwilligen, die in eine Wohnung der Genossenschaft einziehen möchten, müssen außerdem Genossenschaftsanteile in Höhe mindestens 25% der Baukosten zeichnen, die nach einem Auszug als das "Auseinandersetzungsguthaben - siehe Satzung - zurückerstattet werden. (siehe 2.1.7 und 2.3)
Das höchste Entscheidungsorgan der Genossenschaft ist die Generalversammlung, die Versammlung aller Mitglieder. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt und wählt in dreijährigem Turnus Vorstand und Aufsichtsrat, beide jeweils mit mindestens drei Mitgliedern. Weiterhin fasst sie Beschlüsse zu neuen Projekten, Satzungsfragen und dem Haushalt.
Zwischen den Sitzungen der Generalversammlung tagen die GenossInnen als Plenum (siehe 3.1.3).
Alle Beschlüsse in allen Gremien der Genossenschaft sollen im Konsens getroffen werden.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Genossenschaft.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand.

3.1.3 Welche Arbeitsgruppen gibt es in der Genossenschaft?

Das Plenum tagt monatlich. Dazu sind alle Mitglieder eingeladen, um sich über die Entwicklung der Genossenschaft zu informieren und darüber zu diskutieren. (siehe auch Startseite)
•    Die Lenkungsgruppe besteht aus Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren Mitgliedern der Genossenschaft. Hier werden Planungen, Tagesordnungen und Beschlussvorlagen für Vorstand und Generalversammlung erstellt. Teilnehmen können neben Vorstand und Aufsichtsrat Mitglieder, die an den behandelten Themen besonderes Interesse haben oder über besondere Kenntnisse dazu verfügen.
•    Die AG Bau beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Bauen. Hier geht es um Grundrisse, Absprachen mit Architekt und Fachplanern, um die Bauweise, Baustandards und Baustoffe.
•    Die „Bauwilligen“, d.h. diejenigen, die sich schon fest zum Mitbauen entschlossen haben, treffen sich jeden Monat einmal an einem Samstag zur Klausur. Hier wird von 10 bis 16 Uhr intensiv geplant, diskutiert und Entscheidungen werden vorbereitet, unterbrochen vom immer leckeren Mitbring-Buffet.
•    Die AG Finanzen klärt, wie wir das Projekt finanziell stemmen können. Die Erstellung von Finanzplänen, Vergleich der Angebote der Banken, die Ermittlung von Fördermöglichkeiten sind nur einige ihrer Aufgaben.
•    Die AG Öffentlichkeitsarbeit betreibt diese Website, schreibt Artikel und Flyer und kümmert sich um die Außendarstellung und die Werbung neuer Mitglieder bzw. MitbewohnerInnen.
Die Arbeit in den Gremien ist zeitaufwändig und für uns, die wir meist Laien sind, anstrengend.
Die Arbeit oder Mitarbeit in den Gremien ist notwendig, weil wir uns ein selbstbestimmtes und zukunftsorientiertes Projekt wünschen.
Die Arbeit in den Gremien ist spannend und macht Spaß. Sie bietet die Möglichkeit, sich gut kennenzulernen und aufeinander „einzuschwingen“, damit das künftige gemeinsame Wohnen umso besser klappt.



3.2 Wie werden Entscheidungen getroffen?

Wichtige Entscheidungen sollen im Konsens erfolgen. Das bedeutet, dass alle Vorschläge gehört und nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Eine Entscheidung kann getroffen werden, wenn keine Hinderungsgründe mehr vorgetragen werden.


3.3 Wie steht es um die Nachhaltigkeit des Projekts?

Die Genossenschaft hat nicht die Aufgabe, Gewinne zu erzielen, sondern soll Wohn- und Begegnungsräume schaffen. Mieterhöhungen zur Gewinnsteigerung eines Investors wird es nicht geben. Darüber hinaus ist die Genossenschaft auch ein Versprechen an die kommenden Generationen: Sind die Kredite (in ca. 30 Jahren) abbezahlt, wird die Miete für die zukünftigen Mieter relativ niedrig sein, weil dann nur noch die laufenden Kosten und die Kosten für die Instandhaltung anfallen.
Zur Nachhaltigkeit des Projekts gehört auch, dass wir für den Bau die Einhaltung eines hohen Energiestandards anstreben. Das schont nicht nur die Ressourcen für künftige Generationen, sondern – durch geringe Energiekosten – auch unsere Geldbeutel.

4 Mitmachen

4.1 Ja, ich will!
4.1.1 Wie werde ich Mitglied?
Wenn das gemeinschaftliche Wohnen klappen soll, muss man sich erst einmal kennenlernen. Um zu klären, ob das Projekt und InteressentIn zueinander passen, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
1. Besuch des Info-Cafés
2. Teilnahme an 6 Sitzungen der Genossenschaft, davon mindestens einmal Plenum und einmal Klausur.
3. „Patenschaft“ eines oder mehrerer Mitglieder der Genossenschaft mit dem Interessenten, zur Beantwortung weiterer Fragen und zur Einführung in die Strukturen und Arbeitsweisen der Genossenschaft.
4. Wenn es „passt“, nach ca. 2 Monaten: Antrag auf Mitgliedschaft, Entscheidung im Plenum, formale Aufnahme durch den Vorstand.

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