Wir bilden eine Gemeinschaft. Dazu passt der Genossenschaftsgedanke sehr gut. Alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Unsere Entscheidungen fällen wir möglichst im Konsens.
Wir wollen keine Eigentumswohnungen, in die durch Nachfolge oder Untervermietung Menschen einziehen könnten, die an gemeinschaftlichen Aktivitäten kein Interesse haben. Wir wollen Häuser, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam gehören. Und wir möchten, dass auch Menschen mitmachen können, die sich den Kauf einer Eigentumswohnung nicht leisten können.
So arbeiten wir zusammen
In unserer Genossenschaft hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, egal wie hoch seine Einlage ist. Alle Mitglieder sind einmal im Monat zum Klausur/Plenum eingeladen. Dazwischen treffen sich verschiedene Arbeitsgruppen.
In unserer Genossenschaft hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, egal wie hoch seine Einlage ist. Alle Mitglieder sind einmal im Monat zum Klausur/Plenum eingeladen. Dazwischen treffen sich verschiedene Arbeitsgruppen.
Wer in der Gemeinschaftlich Wohnen Kaufungen eG Mitglied wird, erwirbt mindestens zwei Anteile à 500 €.
In unserer Genossenschaft gibt es neben den Bewohnerinnen und Bewohnern des ersten Hauses die Bauwilligen für Haus 2 und Haus 3 noch die Unterstützerinnen und Unterstützer, die zwar nicht mit uns wohnen wollen, aber die Idee gut finden. Genossenschaftsrechtlich macht diese Einteilung keinen Unterschied.
Alle Mitglieder sind einmal im Monat zu Klausur/Plenum eingeladen. Dazwischen treffen sich verschiedene Arbeitsgruppen.
Entscheidungen im Konsens – Geht das überhaupt?
Alle Entscheidungen in der Genossenschaft treffen wir möglichst im Konsens. Denn Mehrheitsentscheidungen erzeugen immer Verlierer, und sie verhindern, dass nach einem für alle tragbaren Kompromiss gesucht wird.
Alle Entscheidungen in der Genossenschaft treffen wir möglichst im Konsens. Denn Mehrheitsentscheidungen erzeugen immer Verlierer, und sie verhindern, dass nach einem für alle tragbaren Kompromiss gesucht wird.
Bisher hat die Konsensbildung bei uns recht gut funktioniert. Sie hat auch mit dazu beigetragen, dass wir uns in den inhaltlichen Auseinandersetzungen gut kennengelernt haben und nähergekommen sind. Wir sind uns aber bewusst, dass uns echte Bewährungsproben noch bevorstehen können. Wir lassen uns deshalb bei Bedarf durch eine externe Moderation begleiten.
Unsere Satzung
„Auf der Basis und durch gemeinsame Entwicklung von Toleranz, Kompromissbereitschaft, Vertrauen und gegenseitiger Hilfsbereitschaft wird ein solidarisches Miteinander angestrebt“, heißt es in der Präambel unserer Satzung.
„Auf der Basis und durch gemeinsame Entwicklung von Toleranz, Kompromissbereitschaft, Vertrauen und gegenseitiger Hilfsbereitschaft wird ein solidarisches Miteinander angestrebt“, heißt es in der Präambel unserer Satzung.
Im Projekt willkommen sind Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Kulturen, mit und ohne Beeinträchtigungen. Beim Bauen wird im Rahmen der Möglichkeiten auf eine nachhaltige, barrierefreie, kind- und altersgerechte Bauweise geachtet.
Nicht willkommen sind Mitglieder von Organisationen und Parteien, deren Programme unserer Zielsetzung eines solidarischen, toleranten Miteinanders entgegenstehen.
Mitmachen? So geht’s:
Kennen lernen und Aufnahme in das Projekt
Kennen lernen und Aufnahme in das Projekt
Wenn das gemeinschaftliche Wohnen klappen soll, muss man sich erst einmal kennenlernen. Um zu klären, ob die Menschen, die schon im Projekt sind, und InteressentInnen/Interessenten zueinander passen, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
1. Besuch des Info-Cafés (Termine)
2. Teilnahme an sechs Sitzungen der Genossenschaft, davon mindestens einmal Plenum/Klausur.
3. „Patenschaft“ eines oder mehrerer Mitglieder der Genossenschaft mit dem Interessenten, zur Beantwortung weiterer Fragen und zur Einführung in die Strukturen und Arbeitsweisen der Genossenschaft.
4. Wenn es „passt“, nach ca. zwei Monaten: Antrag auf Mitgliedschaft, Entscheidung im Plenum, formale Aufnahme durch den Vorstand.