Fragen und Antworten

Wohnungen

Gibt es Wohneigentum?

Nein, dies ist nicht vorgesehen. Die Wohnungen sind Eigentum der Genossenschaft. Grundgedanke des Projekts ist das gemeinschaftliche Wohnen, nicht das Privateigentum.

Muss ich Genossenschaftsmitglied sein, um eine Wohnung zu bekommen?

Ja, eine Genossenschaftswohnung gibt es ausschließlich für Mitglieder der Genossenschaft. Dazu ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von ca. 25 % der Baukosten der Wohnung nötig. Beim Auszug werden die Genossenschaftsanteile wieder zurück gezahlt.

Welche Wohnungsgrößen sind geplant?

Die Wohnungen können von ca. 50 m² – ca. 70 m² groß sein. Davon abweichende Größen sind möglich, wenn eine langfristige Nutzung der Wohnung beabsichtigt ist.

Sind die Wohnungen barrierefrei oder behindertengerecht?

Alle Wohnungen sollen barrierefrei, ggf. behindertengerecht gebaut werden. Alle Wohnungen incl. Keller sind durch einen Fahrstuhl erreichbar.

Was bedeutet die angestrebte Effizienzbauweise?

Wir streben beim Bau den Standard KFW 40 (plus) an. Das bedeutet, dass das Haus durch besondere Dämmung, Heiz- und Lüftungstechnik u.ä.m. nur 40% der in der Energiesparverordnung vorgeschriebenen Energie verbraucht. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere Geldbeutel: Zum einen werden die Verbrauchskosten für die Heizung sehr niedrig liegen, zum anderen bekommen wir dafür Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Weitere Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-KfW-Effizienzhaus/

Kann ich hinsichtlich der Ausstattung Sonderwünsche realisieren?

Gegen Übernahme der Mehrkosten sind in gewissem Rahmen abweichende Innenaustattungen möglich. Bei einem Auszug werden die Mehrkosten nicht zurückerstattet. Über eine Ablösung kann der Bewohner jedoch mit eventuellen Nachmietern verhandeln.

Wird es geförderte Wohnungen geben?

Ja, es sind bisher vier geförderte Wohnungen vorgesehen. Für den Bezug ist dann ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig.

Darf ich die Wohnung untervermieten?

Mit Zustimmung des Vorstands kann für eine begrenzte Zeit untervermietet werden.

Kann ich die selbst genutzte Wohnung beleihen?

Nein, das ist nicht möglich, da die Wohnung Eigentum der Genossenschaft ist.

Kann ich die Wohnung vererben?

Nein, Erben haben Anspruch auf die eingezahlten Genossenschaftsanteile, nicht auf die Wohnung. Die Satzung der Genossenschaft regelt die Rückzahlung.

Durch Umwandlung von Genossenschaftsanteilen in einen (langfristigen) Darlehensvertrag kann das Geld natürlich auch weiterhin in der Genossenschaft verbleiben und der ausgestiegenen Person oder den Erben Zinseinkünfte bescheren.

Die Gemeinschaft

Welche Gemeinschaftsräume wird es geben?

Nach Errichtung aller Bauabschnitte sind insgesamt geplant:
• großer Gemeinschaftsraum mit Küchenbereich und Lagerraum (Haus 2)
• Foyer (bereits in Haus 1)
• Gästeapartement / kleiner Gemeinschaftsraum (bereits in Haus 1)
• Garten mit Spiel- und Sitzmöglichkeiten, Nutzgartenbereich (Bauerngarten)
• Keller mit Abstellräumen, Waschmaschinen- und Trockenraum, Werkstatt und Fahrradabstellmöglichkeiten

Wie stellen wir uns das Leben in der Gemeinschaft vor?

Uns eint der Wunsch, einerseits in einer eigenen Wohnung zu wohnen, aber andererseits eine vertraute und unterstützende Gemeinschaft um uns herum zu haben. Gemeinsame Unternehmungen, gegenseitige Hilfen im Alltag, Teilen von Geräten und Fahrzeugen, gemeinsame Feste und vieles mehr sind für die Bewohner:innen von Haus eins bereits selbstverständlicher Alltag. Der geplante Gemeinschaftsraum und der gemeinsame Garten sollen Begegnungsmöglichkeiten schaffen.
Hier einige Beispiele:
• Nacheinander sehen, allen Bewohnern gegenüber achtsam und hilfsbereit sein
• Nachbarschaftshilfe beim Einkaufen o.ä.
• Schwarzes Brett zur Verabredung von Spaziergängen, Theaterbesuchen u.ä.
• Gemeinsame Gestaltung und Nutzung des Gartens
• Babysitting
• Kinderbetreuung
• Vorlese-Patenschaft
• Nachhilfe
• Spieleabende
• Gemeinsam kochen und essen
• Gemeinsame Ausflüge, Fahrradtouren, Theater- und Konzertbesuche
• Gemeinsam kreativ sein: Nähen, Werken, Löten, Malen, Stricken, Texte schreiben, Fotografie, Kalligrafie, zeichnen …
• Gemeinsam Filme anschauen oder fernsehen
• Gemeinschafts-Bibliothek im Gemeinschaftsraum
• Gemeinsam reparieren
• Gemeinsame Nutzung von Waschmaschinen, Staubsaugern, Werkzeug, Drucker, …

Zusammenleben wie in einem kleinen, solidarischen Dorf, das wünschen wir uns. Entscheidend ist, dass wir offen für Andere und Anderes bleiben.

Wird die Hausgemeinschaft bei Bedarf Pflege leisten?

Nein. Dafür sollen ambulante Dienste selbst organisiert werden. Das schließt selbstverständlich Nachbarschaftshilfe nicht aus.

Mobilität

Gibt es PKW-Stellplätze?

Nach der Satzung der Gemeinde Kaufungen sind 1,1 Stellplätze pro Wohneinheit auf dem Baugrundstück oder auf dem zugehörigen Baufeld herzustellen („wohnungsnahe Stellplätze“).
Die 19 PKW-Stellplätze auf unserem Gelände werden von der Genossenschaft vergeben.

Sicher berücksichtigt werden:
• Behinderte oder mobilitätseingeschränkte Menschen
• Car-Pooling Autos (privates Car-Sharing ist geplant)
• kinderreiche Familien

Für den zugesprochenen Parkplatz muss ein Nutzungsentgelt entrichtet werden.
Werden mehr Stellplätze gebraucht, als derzeit geplant sind, so können diese bei der Gemeinde abgelöst werden. Der Ablösebetrag wird von der Genossenschaft getragen.
Die Gemeinde hat nördlich des Baugebietes einige Stellplätze errichtet, die genutzt werden können.

Welche Fahrradstellplätze sind vorgesehen?

Pro Wohneinheit sind 2,4 Stellplätze vorgesehen, die im Keller von Haus 1 und in einer verschließbaren Fahrrad-Unterstelleinrichtung entstehen werden.

Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

Die Tramlinie 4 der KVG verbindet Kaufungen mit der Kassler Innenstadt, dem Vorderen Westen, dem Fernbahnhof Willhelmshöhe und der Endhaltestelle Druseltal (mit Busverbindung zum Herkules).
In der anderen Richtung geht die Tramlinie 4 weiter bis Hessisch-Lichtenau, und erschließt die Wandergebiete Kaufunger Wald und Meißner.
Die Haltestellen „Rieckswiesen“ und „Gesamtschule“ sind zu Fuß in ca. 3 Minuten erreichbar. Die Taktzeit ist 30 Minuten, in Stoßzeiten 15 Minuten.

Ich brauche kein eigenes Auto, würde aber gerne ab und zu eines benutzen …

Ein Carsharing-Angebot ist vorgesehen. Ob es privat und/oder mit einem professionellen Anbieter organisiert werden wird, ist noch nicht entschieden. Angedacht ist auch, nicht nur „Cars“, sondern auch z. B. ein Lastenfahrrad in das Carsharing einzubeziehen.
Überdies gibt es in Kaufungen mit Spurwechsel ein Carsharing-Angebot, und mit Klara einen Lastenradverleih, hier können 17(!) unterschiedliche Lastenräder kostenfrei(!) ausgeliehen werden.

Finanzierung – Kosten in der Bauphase

Wie ist die Finanzierung des Projekts geplant?

Neben Bankdarlehen wird das Projekt über KfW Darlehen (Genossenschaft/Effizienzhaus), KfW Zuschüsse und Privatdarlehen finanziert.
Das erforderliche Eigenkapital in Höhe von 25 % der Baukosten für die jeweilige Wohnung wird von den Nutzerinnen und Nutzern in Form von Genossenschaftseinlagen aufgebracht.

Welche Kosten entstehen für die Wohnungen?

• Eintritt in die Genossenschaft: Erwerb von zwei Genossenschaftsanteilen á 500 €.
• Je nach Baufortschritt müssen weitere Genossenschaftsanteile bis zu den 25 % der Baukosten für die Wohnung erworben werden.

Gibt es eine Subventionierung für diejenigen, die weniger Geld haben?

Eigentlich nicht. Indirekt gibt es dann eine, da durch höhere Einlagen Einzelner der durchschnittliche Zinssatz für alle geringer wird. Manche Kredite wie die von Freunden oder von der KfW für Effizienzhausbau sind zinsgünstiger als normale Bankkredite. Je mehr Eigenkapital, desto weniger brauchen wir die teureren normalen Bankkredite.

Muss ich meine finanziellen Verhältnisse offenlegen?

Nur in so weit, dass vor der Aufnahme von der Genossenschaft überprüft wird, ob die verabredeten Baukostenbeteiligungen zur Verfügung stehen und der Mietkostenanteil erbracht werden kann (Bonitätsprüfung).

Die Baukostenbeteiligung ist mir zu hoch. Welche Kredite kann ich in Anspruch nehmen?

Die KfW bietet für genossenschaftliches Bauen zinsgünstige Kredite an. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Wohnung selbst genutzt, und die Förderung vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragt wird. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsgünstigen Kredits, der maximal 50.000 € betragen kann. Ihre Kreditwürdigkeit wird für die KfW von Ihrem Finanzierungsinstitut überprüft und der Kredit über dieses Institut abgewickelt. Link dazu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)/

Ich möchte als Nichtmitglied das Projekt mit einem Darlehen unterstützen. Wie geht das?

• Kontaktaufnahme mit dem Vorstand der Genossenschaft.
• Die Darlehenshöhe sollte mindestens 2000 € betragen.
• Das Genossenschaftsgesetz schreibt eine maximale Kreditsumme von insgesamt 25.000 € vor.

Welche Sicherheit habe ich bei der Gewährung eines Darlehens?

Private Darlehen sind Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel. In der Klausel wird festgelegt, dass im Falle einer Insolvenz zunächst erstrangige Kreditgeber, das sind bei uns die Banken, ihr Geld zurückbekommen, bevor die privaten Darlehens-Geber:innen bedient werden, und dass die Tilgung oder die Auszahlung von Zinsen nicht möglich ist, wenn das Projekt dadurch zahlungsunfähig würde.

Finanzierung – Kosten nach dem Bezug

Wie hoch sind die Kosten nach Bezug?

Nach Bezug des Gebäudes wird ein Nutzungsentgelt von den BewohnerInnen erhoben. Dieses Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus:
• Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltung, Nutzungsentgeltausfallwagnis, Zinsen und Tilgung, bzw. Abschreibung auf das Gebäude.

Ist Nutzungsentgelt und Miete dasselbe?

Im Sinne einer monatlichen Zahlung: Ja. Das Nutzungsentgelt ist der Begriff, den man im Zusammenhang mit Genossenschaften verwendet, weil keine Gewinnabsicht besteht.

Wie errechnet sich das Nutzungsentgelt?

Das Nutzungsentgelt ergibt sich aus den der Genossenschaft entstehenden Kosten für die Wohnung. Die Höhe wird insbesondere bestimmt durch
• Zinskosten und Tilgung (ca. 4,5% des Immobilienwertes)
• Oder statt der Tilgung die Abschreibung des Gebäudes, soweit diese höher ist als die Tilgung (ca. 1,4% des Wohnungswertes)
• Instandhaltung (10 € pro m² und Jahr)
Weitere Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer sind auch auch umzulegen.

Muss ich die Gemeinschaftsflächen mitfinanzieren?

Ja, die Gemeinschaftsräume sind Teil unseres gemeinsamen Lebens.

Auszug und Ausscheiden aus der Genossenschaft

Nach dem Auszug werden die Genossenschaftsanteile zurück gezahlt. Die Modalitäten sind in der Satzung beschrieben.

Unsere Organisation

Warum wir uns als Genossenschaft organisiert haben

Die Häuser und Wohnungen sind Eigentum der Genossenschaft. Nicht Geldanlage und Besitz, sondern das Wohnen und Leben in Gemeinschaft sind das Ziel.
Wir wollen eine Gemeinschaft bilden; wir wollen keine Eigentumswohnungen, sondern ein Haus, das von allen Bewohnern gemeinsam bewirtschaftet wird. Dazu passt der Genossenschaftsgedanke sehr gut.

So funktioniert die Genossenschaft

In der Genossenschaft hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, egal wie hoch seine Einlage ist.
In unserer Genossenschaft gibt es neben den Bewohner:innen von Haus eins und den Bauwilligen für das zweite Haus noch die Unterstützer, die zwar (noch) nicht mit uns wohnen wollen, aber die Idee gut finden. Genossenschaftsrechtlich macht diese Einteilung aber keinen Unterschied.

Das höchste Entscheidungsorgan der Genossenschaft ist die Generalversammlung, die Versammlung aller Mitglieder. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt und wählt in dreijährigem Turnus Vorstand und Aufsichtsrat, beide jeweils mit mindestens drei Mitgliedern. Weiterhin fasst sie Beschlüsse zu neuen Projekten, Satzungsfragen und dem Haushalt.

Zwischen den Sitzungen der Generalversammlung tagen die GenossInnen als Klausur/Plenum.
Alle Beschlüsse in allen Gremien der Genossenschaft sollen im Konsens getroffen werden.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Genossenschaft.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand.

Welche Arbeitsgruppen gibt es in der Genossenschaft?

• Die Klausur/das Plenum tagt monatlich. Dazu sind alle Mitglieder eingeladen, um sich über die Entwicklung der Genossenschaft zu informieren und darüber zu diskutieren.
• Die Lenkungs- und Finanzgruppe besteht aus Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren Mitgliedern der Genossenschaft. Teilnehmen können neben Vorstand und Aufsichtsrat Mitglieder, die an den behandelten Themen besonderes Interesse haben oder über besondere Kenntnisse dazu verfügen.
• Die Planungsgruppe Haus 2 beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Bauen des nächsten Gebäudes. Hier geht es um Grundrisse, Absprachen mit Architekt und Fachplanern, um die Bauweise, Baustandards und Baustoffe.
• Die AG Öffentlichkeitsarbeit betreibt diese Website, schreibt Artikel und Flyer und kümmert sich um die Außendarstellung und die Werbung neuer Mitglieder bzw. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner.

Die Arbeit in den Gremien ist zeitaufwendig und für uns, die wir meist Laien sind, anstrengend – aber sie ist auch notwendig, weil wir uns ein selbstbestimmtes und zukunftsorientiertes Projekt wünschen. Und sie ist spannend und macht Spaß. Sie bietet die Möglichkeit, sich gut kennenzulernen und aufeinander „einzuschwingen“, damit das gemeinsame Wohnen umso besser klappt.

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Wichtige Entscheidungen sollen möglichst im Konsens erfolgen. Das bedeutet, dass alle Vorschläge gehört und nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Eine Entscheidung kann getroffen werden, wenn keine Hinderungsgründe mehr vorgetragen werden.

Wie steht es um die (gesellschaftliche) Nachhaltigkeit des Projekts?

Die Genossenschaft hat nicht die Aufgabe, Gewinne zu erzielen, sondern soll Wohn- und Begegnungsräume schaffen. Mieterhöhungen zur Gewinnsteigerung eines Investors wird es nicht geben. Darüber hinaus ist die Genossenschaft auch ein Versprechen an die kommenden Generationen: Sind die Kredite (in ca. 30 Jahren) abbezahlt, wird die Miete für die zukünftigen Mieter relativ niedrig sein, weil dann nur noch die laufenden Kosten und die Kosten für die Instandhaltung anfallen.
Zur energetischen Nachhaltigkeit des Projekts gehört auch, dass wir für den Bau die Einhaltung eines hohen Energiestandards anstreben. Das schont nicht nur die Ressourcen für künftige Generationen, sondern – durch geringe Energiekosten – auch unsere Geldbeutel.

Mitmachen

Wie werde ich Mitglied?

Wenn das gemeinschaftliche Wohnen klappen soll, muss man sich erst einmal kennenlernen. Um zu klären, ob die Menschen, die schon im Projekt sind, und InteressentInnen/Interessenten zueinander passen, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
1. Besuch des Info-Cafés
2. Teilnahme an sechs Sitzungen der Genossenschaft, davon mindestens einmal Plenum und einmal Klausur.
3. „Patenschaft“ eines oder mehrerer Mitglieder der Genossenschaft mit dem Interessenten, zur Beantwortung weiterer Fragen und zur Einführung in die Strukturen und Arbeitsweisen der Genossenschaft.
4. Wenn es „passt“, nach ca. zwei Monaten: Antrag auf Mitgliedschaft, Entscheidung im Plenum, formale Aufnahme durch den Vorstand.